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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 71/09 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b, GrEStG § 11, GG Art. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Umlegungsverfahren, Gleichbehandlung
Rechtsfrage: Sind Grundstückserwerbe im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung genauso von der Grunderwerbsteuer zu befreien wie amtliche Umlegungsverfahren? Ist die Tarifvorschrift § 11 GrEStG mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.06.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 922/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 19
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren II R 71/09 ist durch Beschluss vom 7.12.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 2880/11 ausgesetzt. -- Zurücknahme der Revision