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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 32/02
§§: EStG § 33 a Abs. 1 Satz 3, EStG § 62, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Unterhalt, Enkel, Ausland, Kindergeld
Rechtsfrage: Aufwendungen für die Berufsausbildung der beiden mit den Eltern in Großbritannien lebenden Enkelkinder als außergewöhnliche Belastung? Besteht ein Anspruch auf Kindergeld i.S. von § 33 a Abs. 1 Satz 3 EStG auch durch Ansprüche auf kindergeldähnliche Leistungen in Großbritannien? Ist § 65 EStG auch bei nicht unbeschränkter Steuerpflicht der Kinder des Klägers anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.09.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 1407/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2003
Erledigungs-Az: III R 32/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 03 97