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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 50/02
§§: EStG § 15 a Abs. 1, HGB § 171 Abs. 1
Schlagwörter Kommanditist, Verlust, Ausgleich, Verlustübernahme
Rechtsfrage: Ausgleichsfähigkeit eines Verlustes nach § 15 a EStG: Ist die kurz vor Ablauf des Wirtschaftsjahres vom Kommanditisten freiwillig erklärte Übernahme des voraussichtlichen und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vom Wirtschaftsprüfer zu bestätigenden Jahresverlusts mit Abgabe der Erklärung eine Einlage i.S. des § 15 a Abs. 1 EStG, wenn die Hafteinlage zuvor voll erbracht worden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.01.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 3294/96 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.10.2004
Erledigungs-Az: IV R 50/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 80