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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/17 (BFH) |
§§: | ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 14 Abs. 1, ErbStG § 14 Abs. 5 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Entstehung, Vorerwerb, Saldierung, Vermächtnis |
Rechtsfrage: | Positiver Erwerb aus Vermächtnis - negativer Erwerb aus Erbschaft: Saldierung möglich? Ist die Saldierung eines negativen Erwerbs als Alleinerbe mit einem positiven Erwerb als Vermächtnisnehmer zulässig, oder handelt es sich um zwei eigenständige Erwerbe mit unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkten, so dass keine Zusammenrechnung der Erwerbe gem. § 14 ErbStG in Betracht kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 961/15 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 14 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 29/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 28 |