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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/17 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitlicher Vertrag, Bauerrichtungskosten |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen, oder ist die spätere Erhöhung der Baukosten so wesentlich, dass insgesamt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand abzulehnen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1332/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 19 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 25/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 18 55 |