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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 42/12 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EEG § 8 Abs. 3
Schlagwörter Blockheizkraftwerk, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, Energieerzeugnis, Unentgeltliche Überlassung, Entnahme, Bewertung
Rechtsfrage: Ist die unentgeltliche Wärmeabgabe durch den Betreiber einer Biogasanlage als Entnahme anzusehen und wie ist diese ggf. zu bewerten? Begründet der Umstand, dass die Wärme bei dem streitgegenständlichen stromgeführten Blockheizkraftwerk als Abfallprodukt anzusehen ist und sich durch ihre Nutzung nach dem Energieeinspeisegesetz die Vergütung für den eingespeisten Strom erhöht, eine betriebliche Veranlassung der unentgeltlichen Wärmeabgabe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.06.2012
Vorinstanz/AZ: 13 K 135/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 76
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision