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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 15/02 |
| §§: | EStG § 70 Abs. 2, EStG § 66 Abs. 2, AO 1977 § 173 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Änderung, Verfahrensrecht, Bestandskraft, Neuantrag |
| Rechtsfrage: | Kann die bestandskräftig gewordene Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für einen abgelaufenen Zeitraum nachträglich hinsichtlich eines einzelnen Monats isoliert geändert und Kindergeld nur für diesen Monat festgesetzt werden? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 02.07.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 182/97 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 18 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.01.2004 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 15/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 49 |