
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 13/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Lehrer |
Rechtsfrage: | Ist die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007 bestimmte Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1132/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 13/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |