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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 57/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit, Berufsausbildung, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Vollzeiterwerbstätigkeit während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz: Ist das Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen? Sind die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen? Änderung der BFH-Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2010 III R 34/09) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 214/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.01.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 57/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 23 |