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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 57/05 (BFH)
§§: EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art. 14, EStG § 15, EStG § 21
Schlagwörter Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Nettoprinzip, Rückwirkung, Gleichbehandlungsgrundsatz
Rechtsfrage: Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustausgleichs im Veranlagungszeitraum 1999 gemäß § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 hinsichtlich der im Streitfall betroffenen Verluste aus § 15 und § 21 EStG, die aus Beteiligungen bzw. Sonderabschreibungen resultieren? - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 29.1.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.11.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 7241/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 399
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2011
Erledigungs-Az: VII R 51/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 63/05 ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 29.1.2007) - Verfahren wieder aufgenommen - Revision begründet - Zurückverweisung an FG