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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/07
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 3, AO § 233 a
Schlagwörter Nachzahlungszinsen, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Stellen Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO grundsätzlich keine Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und nichtabzugsfähige Ausgaben i.S. des § 12 Nr. 3 EStG dar, oder können die Nachzahlungszinsen dann als durch eine Einkunftsart veranlasst angesehen werden, wenn ausschließlich für eine erwartete Steuernachzahlung Festgelder angelegt und daraus steuerpflichtige Zinserträge erwirtschaftet wurden, die somit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Nachzahlungszinsen stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.11.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 4710/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2008
Erledigungs-Az: VIII R 2/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 44 59