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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 95/13 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Verpflegungsmehraufwand, Auswärtstätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit, Dreimonatsfrist, Berechnungsmethode, Abwesenheit |
Rechtsfrage: | Gleichsetzung mit doppelter Haushaltsführung: Ist die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG bei dem Ansatz der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines Außendienstmitarbeiters anzuwenden, der seine Arbeitsleistung an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten erbringt, die er unter der Woche von einem in einer Pension angemieteten Zimmer aus aufsucht? Sind die Abwesenheitszeiten von dem Pensionszimmer bei der Berechnung maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1498/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 95/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 44 |