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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 34/07 (BFH)
§§: FGO § 48, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 34
Schlagwörter Klagebefugnis, Personengesellschaft, Grundstück, Gewinn, Betriebsaufgabe, Steuervergünstigung
Rechtsfrage: 1. Klagebefugnis einer GbR bei Änderung des Gesellschaftszwecks: Führt bei einer gewerblich tätigen Grundstücksgesellschaft allein die Änderung des Gesellschaftszwecks (hier: zur reinen Vermögensverwaltung) zur Vollbeendigung in Bezug auf die Klagebefugnis? - 2. Ist die kurze Zeit vor der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels erfolgte Veräußerung von Rechten aus An- und Vermietungsverträgen über Grundstücke hinsichtlich der Tarifvergünstigung nach §§ 16, 34 EStG der Veräußerung von Grundstücken (Umlaufvermögen) gleichzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.11.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 2853/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 13 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2010
Erledigungs-Az: IV R 34/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 35 62