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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 24/03 | 
| §§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, ErbStG 1974 § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Nachträgliches Ereignis, Erklärung, Schenker, Freibetrag, Betriebsvermögen, Änderung, Rückwirkung | 
| Rechtsfrage: | Stellt die nach Eintritt der Bestandskraft des Schenkungsteuerbescheids abgegebene Erklärung des Schenkers über die Inanspruchnahme des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG 1974 ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 dar, das eine Änderung des Schenkungsteuerbescheids ermöglicht. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.04.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 3558/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 31 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.11.2004 | 
| Erledigungs-Az: | II R 24/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 80 | 
