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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 79/13 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 | 
| Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt | 
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden in einer Einliegerwohnung im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit seinen Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.04.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 134/11 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 19 11 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.04.2014 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 79/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 12 | 
