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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 86/00
§§: AO 1977 § 176
Schlagwörter Änderung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Anwendbarkeit des § 176 AO 1977 im FGlichen Verfahren - Ist das FG aufgrund der in § 176 AO 1977 normierten Vertrauensschutzregelung gehindert, eine geänderte Rechtsprechung zuungunsten eines Steuerpflichtigen anzuwenden - Liegt eine Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen i.S. des § 176 AO 1977 auch dann vor, wenn das FG im Ergebnis den Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen ändert, aber bei Anwendung der früheren Verwaltungspraxis oder der früheren Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen hätte mehr zuerkannt werden müssen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.12.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 556/95 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2002
Erledigungs-Az: IX R 86/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 58