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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/11 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1
Schlagwörter Dauerschuldzinsen, Verbindlichkeit
Rechtsfrage: In welchem Umfang und unter welchen weiteren Voraussetzungen genügt allein die tatsächliche Verwendung und spätere Rückzahlung überlassener Gelder ohne Vorliegen gesonderter Vereinbarungen, um von im gewöhnlichen Verkehr entstandenen laufenden Verbindlichkeiten (und keinen sog. Dauerschulden) auszugehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.01.2011
Vorinstanz/AZ: 9 K 1523/05 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2011
Erledigungs-Az: I R 37/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 52