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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-58/04 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 Abs. 1 Buchst. c, UStG § 3 e
Schlagwörter Ort, Lieferung, Kreuzfahrtschiff, Boutique, EG, EU, Umsatzsteuer, Zwischenaufenthalt, Drittstaat
Rechtsfrage: Sind Aufenthalte eines Schiffes in Häfen von Drittstaaten, bei denen die Reisenden das Schiff nur kurzfristig, z.B. zu Besichtigungen, verlassen können, aber keine Möglichkeit besteht, die Reise zu beginnen oder zu beenden, "Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft" i.S. des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.10.2003
Vorinstanz/AZ: V R 30/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 05 90
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.09.2005
Erledigungs-Az: Rs C-58/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 99