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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 27/07 |
§§: | EStG § 9 Abs. 2, EStG § 39 a Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kürzung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die gesetzgeberische Belastungsentscheidung, die Arbeitssphäre "am Werkstor" beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers? Wird durch diese steuerliche Nichtberücksichtigung von Erwerbsaufwendungen für die Wegstrecke bis 20 km insoweit das objektive Nettoprinzip verletzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 497/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 27/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an BVerfG - Beschluss vom 10.1.2008 - VI R 27/07 - Das Verfahren VI R 27/07 wird fortgesetzt, nachdem das BVerfG durch Urteil vom 9.12.2008 das Verfahren 2 BvL 1/08 entschieden hat.- Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 84 |