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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/09 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 50, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9, EStG § 12 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Kostenpauschale, Pflegekind, Nachweis, Aufteilung, Auslagenersatz |
Rechtsfrage: | Ist eine Kostenpauschale i.H.v. monatlich 1350 DM pro zur Pflege aufgenommenem Kind (Streitjahre 2000 und 2001) ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten in voller Höhe als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1312/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 14 82 |