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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 35/01 |
| §§: | InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 1 c |
| Schlagwörter | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Beteiligung, Unmittelbarkeit |
| Rechtsfrage: | Liegt eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1 c InvZulG 1993 auch dann vor, wenn 75 % der Anteile an einer GmbH von natürlichen Personen gehalten werden, die sich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 07.11.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | IV 1204/00 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | III R 35/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 87 22 |