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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1, EStG § 15 |
Schlagwörter | Betriebsvermögen, Bewertungsabschlag, Mitunternehmer, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Schenkungsteuer |
Rechtsfrage: | Ist der Bewertungsabschlag nach § 13 a ErbStG für die Übertragung eines Teilgeschäftsanteils an einer Besitzgesellschaft (GbR) mangels Mitunternehmerstellung nicht zu gewähren, wenn ein auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkter Rückübertragungsanspruch vereinbart und/oder ein Nießbrauchsrecht eingeräumt worden ist, wonach dem Nießbraucher Gewinne und Verluste (auch am Surrogat des Geschäftsanteils; Umfang?) zustehen, Vollmacht zur Stimm- und sonstigen Verwaltungsrechtsausübung sowie ein Weisungsrecht (Umfang?) hinsichtlich der Stimmrechtsausübung erteilt sind? - Sind die Regelungen im Vertrag so auszulegen, dass der Übernehmer Mitunternehmerinitiative durch Stimmrechtsausübung entfalten kann und Mitunternehmerrisiko hinsichtlich seiner Beteiligung an den stillen Reserven, dem Geschäftswert und dem Wert seines Anteils sowie ein Haftungsrisiko für Verbindlichkeiten trägt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3292/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 944 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 14/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |