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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-43/04 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 25, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4, UStG § 1 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 3, UStG § 24 |
Schlagwörter | Jagdverpachtung, Landwirtschaft, EG, EU, Umsatzsteuer, Pauschallandwirt, Durchschnittsatz, Freistellung, Lieferung, landwirtschaftliche Erzeugnisse |
Rechtsfrage: | 1. Dürfen oder müssen die Mitgliedstaaten, die die in Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von Umsatzsteuer freistellen? - 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze der allgemeinen Regelung der Richtlinie 77/388/EWG? - Was folgt daraus für die Verpachtung einer Jagd durch einen Pauschallandwirt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | V R 28/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2004 S. 449 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 05 71 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2005 |
Erledigungs-Az: | Rs C-43/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 30 11 |