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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 9/15 (BFH)
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Stiftung, Liechtenstein, Familienstiftung
Rechtsfrage: Behandlung von in einer Stiftung nach liechtensteinischem Recht angelegtem Vermögen im Todesfall: Gehört das in einer Liechtensteiner Stiftung angelegte Vermögen, hinsichtlich dessen die Erblasserin Erstbegünstigte und der Kläger und Erbe Nachbegünstigter war, zum Nachlass der Erblasserin und unterliegt damit der deutschen Erbschaftsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.12.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 764/12 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 07 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.12.2018
Erledigungs-Az: II R 9/15
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 04 34