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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 65/06 |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst b, UStG 1999 § 6 a Abs. 1, UStDV § 17 a, UStDV § 17 c |
Schlagwörter | Innergemeinschaftliche Lieferung, Kraftfahrzeughandel, Gebrauchtwagen, Buchnachweis, Belegnachweis, Nachweis |
Rechtsfrage: | 1. Liegen die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor, wenn bei Fahrzeugtransporten durch unselbständige Beauftragte der Abnehmer vom Beauftragten keine ordnungsgemäßen Versicherungen i.S. des § 17 a Abs. 2 Nr. 4 UStDV (Nachweis der Beförderung) abgegeben wurden? - Müssen die Versicherungen außer der Unterschrift auch die Angabe von Namen und vollständiger Adresse der Abholer enthalten? - 2. Sind andere als die in § 17 a UStDV aufgeführten Umstände belegmäßig nachzuweisen? - Kommt es bei der Abholung des Liefergegenstands durch einen Beauftragten auf das Vorliegen einer belegmäßig dokumentierten Abholvollmacht an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3787/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 65/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 25 68 |