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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-181/99 (EuGH) | 
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2 | 
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Ausschlußumsätze, EU, EG, Verhältnismäßigkeit | 
| Rechtsfrage: | Zur Gültigkeit der Entscheidung des Rates vom 28. Juli 1989 zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2 der 6. EG-Richtlinie abweichende Sondermaßnahme zu treffen im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. | 
| Vorinstanz: | Tribunal Administratif Melun | 
| Vorinstanz/Datum: | 03.12.1998 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 24 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.09.2000 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-177/99 und C-181/99 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 79 | 
