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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 63/11 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, AO § 171 Abs. 4, AO § 124 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Grundstück, Instandhaltung, Aktivierung, Prüfungsanordnung, Hemmung der Verjährung
Rechtsfrage: Hat die Besitzgesellschaft hinsichtlich des überlassenen Grundstücks, dessen Instandhaltung der Betriebsgesellschaft oblag, die im Hinblick auf diese Verpflichtung eine Rückstellung gebildet hat, einen Instandhaltungsanspruch in gleicher Höhe zu aktivieren? Stand dem Erlass der angefochtenen Bescheide bereits die Feststellungsverjährung entgegen, da die Prüfungsanordnung aufgrund fehlerhafter Adressierung unwirksam war und daher keine Ablaufhemmung auslösen konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.11.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 161/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 01 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2015
Erledigungs-Az: IV R 63/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 10 79