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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 13/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Versorgung, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Altenteilsleistungen nach einer Vermögensübergabe (Bäckerei, Grundstücke) als abziehbare dauernde Last: Teilweise und volle Zahlungsaussetzung wegen schwieriger wirtschaftlicher Lage des Betriebes als vom fehlenden Rechtsbindungswillen der Parteien getragene steuerschädliche Abweichung vom Übergabevertrag? Anwendbarkeit von Billigkeitsmaßnahmen und steuerliche Folgen bei nach Aussetzung erfolgter Wiederaufnahme der Zahlungen und Änderung des Vertrags vom Typus 2 zum Typus 1? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.08.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 219/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2010
Erledigungs-Az: X R 13/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 38 97