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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 81/00
§§: AO 1977 § 233 a Abs. 2 a, EGAO Art. 97 Abs. 8, GG Art. 20 Abs. 3, EStG § 10 d
Schlagwörter Verzinsung, Zinsen, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Verlustrücktrag
Rechtsfrage: 1. Ist die Verzinsung ausschließlich nach dem Sollprinzip vorzunehmen? - 2. Verstößt die Übergangsregelung in Art. 97 Abs. 8 EGAO 1977, wonach § 233 a Abs. 2 a AO 1977 bereits für die Festsetzung von Erstattungszinsen, soweit sie auf dem Rücktrag eines 1996 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1995 beruhen, anzuwenden ist, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot? (siehe auch XI R 50/00) - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 20.09.2000
Vorinstanz/AZ: 2 99 332 K 2
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1221
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2002
Erledigungs-Az: XI R 81/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 10 26