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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 109/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 19 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 4, EStR R 180e Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bei Hinterbliebenenbezügen (Versorgungsbezügen) eines ganzjährig studierenden Kindes. Sind bei der Feststellung der zur Bestreitung des Unterhalts geeigneten Bezüge auch die Einnahmen in Höhe des Versorgungsfreibetrages heranzuziehen oder gehören zu den Bezügen lediglich Einnahmen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 590/98 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 109/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |