Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 27/99
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 J: 1991/1993, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 J: 1991/1993
Schlagwörter Verkaufsstand, Verzehr an Ort und Stelle, Besondere Vorrichtungen
Rechtsfrage: Ist der Verkauf von Bratwürsten von einem Bratwurststand aus als Verzehr an Ort und Stelle dem Regelsteuersatz zu unterwerfen? Es handelt sich um einen im Freien stehenden Bratwurststand, bei dem die Wurst auf einem Teller über die Theke geschoben und vom Kunden ohne Besteck unter Zuhilfenahme des mitgelieferten Brötchens verzehrt wird ("besondere Vorrichtungen"? ; vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1998 V R 20/98, BFHE 187, 340, BStBl II 1999, 326). - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 01.12.1998
Vorinstanz/AZ: 2 98 168 K 2
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 672
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2000
Erledigungs-Az: V R 27/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 09 93