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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 6/00
§§: UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, FGO § 96 Abs 1, GG Art. 103 Abs 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Scheinfirma, Feststellungslast, Zumutbarkeit, Steuerfahndung
Rechtsfrage: Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Leistungsempfänger hinsichtlich der ihm obliegenden Feststellungs- und Darlegungslast zur Identität von Leistungserbringer und Rechnungsaussteller sowie dessen Unternehmereigenschaft alles Zumutbare und Mögliche getan hat und sich im Rahmen seiner Überprüfungsmöglichkeiten keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Scheinfirmen ergeben haben, sich dies aber aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Steuerfahndung herausstellt? Welche Anforderungen sind an die Zumutbarkeit zu stellen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.01.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 8784/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2001
Erledigungs-Az: V R 6/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 66 59