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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 4/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3
Schlagwörter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Richter
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Klägerin (Richterin am Landgericht) als Werbungskosten zu berücksichtigen? Ist die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt für die Frage, ob kein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 EStG zur Verfügung gestanden hat, maßgeblich? Sind etwa eine störende Geräuschkulisse (Bahntrasse) und die Zimmergröße bei Beantwortung diese Frage von Bedeutung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.05.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 5253/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2014
Erledigungs-Az: VI R 4/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 37