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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 27/08 (BFH)
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
Schlagwörter Geschäftsveräußerung im Ganzen, Wesentliche Betriebsgrundlage, Betriebsgrundstück, Ladenlokal, Nutzungsüberlassung
Rechtsfrage: Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn bei einem Einzelhandelsgeschäft das Betriebsgrundstück (das Ladenlokal) nicht mitveräußert wird, sondern nur auf unbestimmte Zeit an den Erwerber des Warenbestandes und der Ladeneinrichtung vermietet wird? Inwiefern ist ein langfristiges Nutzungsrecht am Grundstück Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (vgl. BFH-Urteile vom 28.11.2002 V R 3/01, BFHE 200 S. 160, BStBl II 2004 S. 665; vom 4.7.2002 V R 10/01, BFHE 199 S. 66, BStBl II 2004 S. 662; vom 23.8.2007 V R 14/05, BStBl II 2008 S. 165)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.04.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 3601/04 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2012
Erledigungs-Az: XI R 27/08
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - Das Verfahren XI R 27/08 ist durch Beschluss vom 14.7.2010 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-444/10 ausgesetzt. - Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 wird das Verfahren XI R 27/08 fortgeführt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 30