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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 83/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33 b |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Grenzbetrag, Selbstunterhalt |
Rechtsfrage: | War der volljährige, zu 70 v.H. behinderte und in Berufsausbildung befindliche Sohn "außerstande, sich selbst zu unterhalten"? Zu Unrecht unterbliebene Berücksichtigung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 6652/98 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 83/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 23 |