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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 100/10 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2 a, EStG § 52 Abs. 12 a
Schlagwörter Verbindlichkeit, Passivierung, Rangrücktrittsvereinbarung
Rechtsfrage: Sind Darlehensverbindlichkeiten der Klägerin in der Steuerbilanz gewinnwirksam aufzulösen, weil sie nur zu erfüllen sind, soweit zukünftig Gewinne anfallen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.10.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 1396/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2011
Erledigungs-Az: I R 100/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 17