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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 3/20 (BFH)
§§: UZK Art. 71 Abs. 1 Buchst. e, UZK Art. 70, UZK Art. 86 Abs. 5, VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 591
Schlagwörter Beförderung, Bestandteil, Passive Veredelung, Hinzurechnung, Zollwert, Einfuhrabgaben, EG, EU
Rechtsfrage: Sind zur Ermittlung der zu entrichtenden Einfuhrabgabenbeträge für im Verfahren der passiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse dem Veredelungsentgelt auch die Beförderungskosten hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.12.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 2523/18 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2022
Erledigungs-Az: VII R 3/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 30