Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 48/97
§§: AO 1977 § 165 Abs. 2, AO 1977 § 177 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Fehlerberichtigung, Endgültige Steuerfestsetzung, Bestandskraft
Rechtsfrage: Ist bei einer Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 165 Abs. 2 AO 1977 zuungunsten des Steuerpflichtigen eine Korrektur von Rechtsfehlern (bisher außer Ansatz gelassene Kinder- und Ausbildungsfreibeträge) innerhalb des Bereichs der Vorläufigkeit möglich, weil sich die Rechtskraft des bisher endgültig festgesetzten Teils eines Bescheides nur auf den Steuerbetrag und nicht auf die Besteuerungsgrundlagen erstreckt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.02.1997
Vorinstanz/AZ: XIV 126/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2000
Erledigungs-Az: VI R 48/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 08 30