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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 62/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Darlehenszinsen, Zinsen, Werbungskosten, Darlehen
Rechtsfrage: Schuldzinsenabzug bei kreditfinanzierten Lebensversicherungsbeiträgen: Sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Beiträgen für Kapitallebensversicherungen, welche der Besicherung von Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten vermieteter Immobilien dienen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.08.2007
Vorinstanz/AZ: 17 K 2330/06 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2009
Erledigungs-Az: IX R 62/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 13 46