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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 29/05 |
§§: | UStG 1993 § 10 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zuschuss, Steuerbarkeit, Entgelt, Kläranlage |
Rechtsfrage: | Unterliegen Investitionskostenzuschüsse, die die Stadt wegen Übernahme einer hoheitlichen Aufgabe an ein regionales Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH für den Bau einer Kläranlage weitergegeben hat, der Umsatzsteuer oder handelt es sich um einen echten, nicht steuerbaren Zuschuss? |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 373/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 28 36 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |