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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 6/06 |
§§: | EStG § 14 a Abs. 4, EStR R 133 b Abs. 1 Satz 4 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Hofübergabe, Freibetrag, Abfindung, Weichender Erbe |
Rechtsfrage: | Ist der Freibetrag für die Abfindung weichender Erben nach § 14 a Abs. 4 EStG auch zu gewähren, wenn durch die sukzessive Entnahme bzw. Veräußerung der Nutzflächen der bisherige land- und forstwirtschaftliche Betrieb bis auf einen unbedeutenden Restbestand verkleinert wird und damit die Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs in seinem Kernbestand nicht mehr gewährleistet ist? Anwendbarkeit von R 133 b Abs. 1 Satz 4 EStR 2001 rechtlich zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 20238/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2008 |
Erledigungs-Az: | IV R 6/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 12 64 |