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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 844/02 (BVerfG) | 
| §§: | UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 | 
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Organschaft, Auffanggesellschaft, Sanierung, Vorsteuerabzug | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Eingliederung einer Auffanggesellschaft im Rahmen einer "übertragenden Sanierung" in das Unternehmen des Organträgers; kein Vorsteuerabzug aus der Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens des Organträgers auf Auffanggesellschaft. | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.01.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | V R 37/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 06 40 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 31.10.2002 | 
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 844/02 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |