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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 28/01 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Vorkosten, Vorfälligkeitsentschädigung, Unmittelbarer Zusammenhang, Anschaffung |
Rechtsfrage: | Vorfälligkeitsentschädigung als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG: Kein unmittelbarer Zusammenhang einer Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung eines Darlehens für ein veräußertes Grundstück mit der zeitnahen Anschaffung einer neuen Wohnung, auch wenn der nach Darlehensablösung verbleibende Überschuss zu deren Finanzierung eingesetzt wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 334/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 28/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 38 |