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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/05
§§: AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a
Schlagwörter Schlichte Änderung, Antrag, Hinreichende Bestimmtheit
Rechtsfrage: Ist ein innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheides hinreichend konkretisiert, wenn die Herabsetzung der Steuer auf Null begehrt wird oder muss der Antrag durch Benennung der angegriffenen Besteuerungsgrundlagen inhaltlich insoweit konkretisiert sein, dass für das FA zu erkennen ist, inwieweit der Steuerbescheid für fehlerhaft gehalten wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.07.2005
Vorinstanz/AZ: 12 K 50/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 01 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2006
Erledigungs-Az: X R 30/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 11 13