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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-541/18 (EuG)
§§: DVO (EU) 2018/921, VO (EU) 2016/1036
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, Weinsäure, China, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die angefochtene Verordnung (DVO (EU) 2018/921) für nichtig zu erklären, soweit diese die Klägerin betrifft, - oder, hilfsweise, die angefochtene Verordnung insgesamt für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 408 S. 57
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 16.12.2020
Erledigungs-Az: Rs T-541/18