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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 13/98 |
§§: | AO 1977 § 364b, FGO § 76 Abs. 3, FGO § 79 Abs. 3 |
Schlagwörter | Frist, Verspätetes Vorbringen, Schätzung, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Müssen die nach Ergehen der Einspruchsentscheidung eingereichten Steuererklärungen trotz Fristsetzung nach § 364 b AO 1977 durch das Finanzamt der Besteuerung zugrunde gelegt werden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | III 284/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 13/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 53 42 |