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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 13/08 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 6 Abs. 2, BewG § 5 Abs. 2, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Freigebige Zuwendung, Schenkung, Gegenleistung, Grundschuld, Aufschiebende Bedingung, Schenkungsteuer
Rechtsfrage: Unterliegt die Übertragung einer Eigentumswohnung unter dinglicher Übernahme von nicht valutierten Grundschulden (zugunsten des Schenkers) der Schenkungsteuer, weil die nicht valutierte Grundschuld als aufschiebend bedingte Last zu beurteilen ist, oder liegt eine Gegenleistung vor, die die Bereicherung des Zuwendungsempfängers ausschließt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 26.04.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 177/2007
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1185
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2009
Erledigungs-Az: II R 13/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache