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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1908/01 (BVerfG)
§§: EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 15 a Abs. 4, EStG § 15 a Abs. 5 Nr. 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, beschränkter Verlustabzug, Gesellschafter, BGB-Innengesellschaft
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Beschränkter Verlustabzug eines nicht nach außen auftretenden Gesellschafters einer BGB-Innengesellschaft.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.07.2001
Vorinstanz/AZ: VIII R 45/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 11 92
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.02.2002
Erledigungs-Az: 2 BvR 1908/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen