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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 50/02 |
§§: | EStG § 7 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Anschaffungsnaher Aufwand, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Wesentliche Verbesserung |
Rechtsfrage: | Anschaffungsnaher Aufwand - Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen, die nach dem Erwerb eines Einfamilienhauses aufgewandt wurden, um dieses auf einen zeitgemäßen Wohnstandard zu bringen und damit vermietbar zu machen, kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern nur im Wege der AfA absetzbare Herstellungskosten (weil "wesentliche Verbesserung" i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 297/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 50/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 27 |