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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/08 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, AO § 181 Abs. 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Gesonderte Gewinnfeststellung, Gesellschafter, Kalkulation, Kosten
Rechtsfrage: Steht einer Gesellschaft aus Eingangsleistungen, welche mit der Ermittlung der auf die einzelnen Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteile zusammenhängen, der Vorsteuerabzug zu, weil diese Eingangsleistungen in die Kostenkalkulation der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze einbezogen wurden? Ist die BFH-Rechtsprechung vom 13.7.1994 XI R 55/93 (BStBl II 1994 S. 907) und vom 22.4.1998 XI R 61/97 (BStBl II 1998 S. 586) durch die Urteile des EuGH vom 8.6.2000 C-98/98 (Slg. 2000, I-4177) und vom 22.2.2001 C-408/98 (Slg. 2001, I-1361) überholt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.04.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 3229/06 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2010
Erledigungs-Az: XI R 31/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 35 39