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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 24/18 (BFH) |
§§: | UStG § 2 Abs. 1, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 3 Abs. 11, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Unternehmereigenschaft, Steuerbarkeit, Leistungsaustausch, Vorsteuerabzug, Holding, Tochtergesellschaft |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen einer Holding an mehrere Tochtergesellschaften: Sind Leistungen einer Holding an mehrere Tochtergesellschaften im Wege der Weiterberechnung von Kosten für erhaltene Eingangsleistungen nach einem festen Aufteilungsschlüssel steuerbar? Ist die Holding zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt? - Welche Voraussetzungen müssen bei einer Auswechslung des Leistungsempfängers nach Leistungsbeginn bei anwaltlichen Beratungsleistungen im Rahmen eines Gesamtprojekts mit Stundensatzabrechnung vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7227/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 13 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.02.2020 |
Erledigungs-Az: | XI R 24/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 20 |