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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 45/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Notarkosten, Kaufvertrag, Grundstück, Rückabwicklung
Rechtsfrage: Schadensersatz und Rechtsanwalts-/Notarkosten bei gescheitertem Mietshauserwerb als Werbungskosten: Kann der Erwerber eines Mietwohnhauses, der wegen fehlgeschlagener Finanzierung vom Kaufvertrag zurücktreten musste, den an den Veräußerer zu leistenden Schadensersatz sowie die durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags entstandenen Rechtsanwalts- und Notariatskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.10.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 787/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 01 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.06.2006
Erledigungs-Az: IX R 45/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 96