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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 17/07 (BFH)
§§: UStG 1999 § 10 Abs. 5 Nr. 2, UStG 1999 § 10 Abs. 4 Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Mindestbemessungsgrundlage, Entgelt, Arbeitnehmer, Verbilligte Überlassung
Rechtsfrage: Ist als Bemessungsgrundlage für die verbilligte Überlassung von Schuhen und Arbeitskleidung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 1 UStG das von den Arbeitnehmern entrichtete Entgelt zugrunde zu legen oder ist die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 i.V.m. § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1999 anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.01.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 1131/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 08 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2008
Erledigungs-Az: V R 17/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 42