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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 82/96 |
§§: | ErbStG § 1 Abs. 1, ErbStG § 7 Abs. 1, ErbStG § 10 Abs. 1, ErbStG § 15 |
Schlagwörter | Gesamthand, Gesamthandsgemeinschaft, Übertragung, Geschäftsgrundstück, Gewerbetrieb, Gegenleistung, Wohnrecht, Abfindung |
Rechtsfrage: | Vermögensmäßige Entreicherung einer Gesamthandsgemeinschaft (OHG) durch Übertragung ihres Geschäftsgrundstücks und ihres Gewerbebetriebs an den Kläger (Sohn bzw.Enkel der Gesellschafter). Ist bei der Zuwendung durch eine OHG schenkungsteuerlich von einer Zuwendung der OHG-Gesellschafter (Gesamthänder) oder von der einer Gesamthandsgemeinschaft auszugehen? (Analoge Anwendung des BFH-Urteils vom 14. September 1994 II R 95/92, BStBl. II 1977 S. 81, im Fall der Schenkung an eine Gesamthandsgemeinschaft). - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | IV 58/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 82/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 19 07 |