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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 9/14 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4 |
Schlagwörter | Nachträgliche Anschaffungskosten, Insolvenz, Wesentliche Beteiligung, Bürgschaft |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Verlustentstehung bei § 17 EStG/Verlustberücksichtigung vor Abschluss des GmbH-Insolvenzverfahrens: Kann in 2010 noch nicht von einer Verlustentstehung nach § 17 EStG ausgegangen werden, da zwar mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Gesellschaftsvermögen nicht mehr gerechnet werden konnte, die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten aus der Bürgschaftsverpflichtung wegen laufender Vergleichsverhandlungen aber erst in 2011 feststand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4479/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 18 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 9/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 07 79 |