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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 111/98 |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Hausrat, Wiederbeschaffung, außergewöhnliche Belastung |
| Rechtsfrage: | Können die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat wegen eines Wohnungsbrandes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Hausrat nicht versichert war? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 28.07.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | III B 111/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 52 |