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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 47/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gewinntantieme, außerordentlicher Ertrag, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer Gewinntantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die auf einem außerordentlichen Ertrag beruhte, der wirtschaftlich früheren Veranlagungszeiträumen zuzuordnen war, um verdeckte Gewinnausschüttungen?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.02.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 1974/97 K
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2002
Erledigungs-Az: I B 47/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 02 90