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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 77/98
§§: AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 367 Abs. 2
Schlagwörter Änderung, Verböserung, Einspruchsentscheidung, Verjährung, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: War das FA wegen Festsetzungsverjährung an einer verbösernden Einspruchsentscheidung gehindert, in der Schuldzinsen antragsgemäß zwar als Betriebsausgaben berücksichtigt, im Gegenzug aber höhere verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erfaßt worden sind?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.04.1998
Vorinstanz/AZ: 6 K 3493/95 K
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.05.1999
Erledigungs-Az: I R 77/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt und Revision zurückgenommen