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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/04 |
§§: | BerlinFG § 31 Abs. 14, BerlinFG § 19 Abs. 7 Satz 1, BerlinFG § 14 Satz 1, FGO § 119 Nr. 6 |
Schlagwörter | Bestellung, Anschaffungszeitpunkt, Übersehen, Urteilsbegründung, Investitionszulage, Berlinförderung |
Rechtsfrage: | Investitionszulage für nach dem 30.6.1991 angeschaffte Druckplatten und Tonträger? Nach der Würdigung des FG sind keine wirksamen Bestellungen vor dem 1.7.1991 gegeben (Vorratsbestellungen ohne konkrete Festlegung auf ein bestimmtes Wirtschaftsgut aufgrund Kooperationsvertrags), trotzdem hat es durch Übersehen der gesetzlichen Norm des § 31 Abs. 14 BerlinFG (greifbar gesetzeswidrige Entscheidung) die Investitionszulage gewährt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 9413/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 24/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 15 96 |